Allgemeine Geschäftsbedingungen

Unsere Angebote, Verkäufe und Lieferungen erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehend aufgeführten Geschäftsbedingungen. Diese Bedingungen gelten - vorbehaltlich einer zukünftigen Änderung - für alle Geschäfte mit dem Kunden.

1. Allgemein

Unsere Angebote, Verkäufe und Lieferungen erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehend aufgeführten Geschäftsbedingungen. Diese Bedingungen gelten – vorbehaltlich einer zukünftigen Änderung – für alle Geschäfte mit dem Kunden. Vereinbarungen, die von diesen Bedingungen abweichen, müssen gesondert schriftlich getroffen werden. Andere Bestimmungen, insbesondere Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, gelten nicht, unabhängig davon, ob sie von RECIPE ausdrücklich zurückgewiesen wurden, oder nicht. Die Bedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern i.S. von § 310 Abs. 1 BGB.

2. Preise

Es gelten die jeweils zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Listenpreise. Die Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung gesondert ausgewiesen.

Versicherungs-, Transport und Verpackungskosten sowie etwaige Kosten der Installation von Geräten und Software gehen zu Lasten des Empfängers und werden in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

Wir liefern bei einem Auftragswert ab Euro 150,– innerhalb Deutschlands frachtfrei. Mehrkosten, die durch besondere Versandanzeige des Kunden entstehen, gehen zu seinen Lasten.

Für Aufträge, die unter Euro 300,– liegen, erlauben wir uns, eine Bearbeitungsgebühr von Euro 25,00 zu berechnen.

Für den Versand auf Trockeneis berechnen wir eine Trockeneispauschale in Höhe von Euro 25,00.

3. Lieferbedingungen

Die von RECIPE angegebenen Liefertermine sind unverbindlich, soweit sie nicht schriftlich als verbindlich bezeichnet werden. Höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Streiks oder andere von uns nicht zu vertretende Hindernisse befreien uns für die Dauer der Störung und deren Auswirkungen von der Verpflichtung zur Lieferung. Sollten wir einen genannten Liefertermin nicht einhalten, so ist der Käufer erst nach Setzung einer angemessenen Nachfrist und nach erfolglosem Verstreichen der Frist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Sollten wir einen genannten Liefertermin nicht einhalten, so ist der Käufer erst nach Setzung einer angemessenen Nachfrist und nach erfolglosem Verstreichen der Frist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Lieferungen erfolgen „ab Werk“ RECIPE München. Die Gefahr geht mit Übergabe der Ware an den Spediteur oder eine sonstige Transportperson auf den Käufer über. Falls keine direkte Weisung des Kunden vorliegt, wählt RECIPE einen geeigneten Spediteur oder eine Transportperson aus. Die Gefahr geht auch insoweit auf den Kunden über, als Waren auf Wunsch des Kunden bei RECIPE nach dem Liefertermin gelagert werden.

4. Zahlungsbedingungen

Soweit nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen innerhalb von 20 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Regelungen betreffend der Folgen des Zahlungsverzuges. Eine Aufrechnung ist nur zulässig, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist der Kunde zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

5. Eigentumsvorbehalt

Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Begleichung unserer Forderungen, auch solcher aus früheren Lieferungen, unser Eigentum. Der Kunde darf die Kaufsache im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr veräußern. Er tritt uns jedoch bereits im Zeitpunkt unseres Verkaufes an ihn alle Forderungen sicherheitshalber ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen. Zur Einziehung dieser Forderungen bleibt der Kunde ermächtigt, solange er sich uns gegenüber nicht in Zahlungsverzug befindet. Eingehende Beträge hat der Kunde umgehend an uns abzuführen. Die Verarbeitung oder Umbildung der Ware durch den Kunden wird stets für RECIPE vorgenommen. Wird die Ware mit anderen, nicht RECIPE gehörenden Gegenständen verarbeitet oder umgebildet, so erwirbt RECIPE das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Ware (inkl. MWSt) zu den anderen verarbeiteten oder umgebildeten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung oder Umbildung. Für die hierdurch entstandene neue Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Ware. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, nicht RECIPE gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt oder verbunden, so erwirbt RECIPE das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Ware (inkl. MWSt) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung oder Verbindung. Erfolgt die Vermischung oder Verbindung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, überträgt der Kunde RECIPE anteilsmäßig Miteigentum. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für RECIPE. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden nach unserer Auswahl insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% Übersteigt.

6. Mängel, Gewährleistung

Beanstandungen von offensichtlichen Mängeln, die sich auf die Menge oder Beschaffenheit der Lieferung beziehen, sind unverzüglich nach Erhalt der Ware, bzw. bei versteckten Mängeln unverzüglich nach ihrer Entdeckung unter Angabe von Auftragsdatum, Lieferschein- oder Rechnungsnummer sowie der entsprechenden Chargen-/Seriennummer bekanntzugeben. Beanstandungen von offensichtlichen Mängeln, die sich auf die Menge oder Beschaffenheit der Lieferung beziehen, sind unverzüglich nach Erhalt der Ware, bzw. bei versteckten Mängeln unverzüglich nach ihrer Entdeckung unter Angabe von Auftragsdatum, Lieferschein- oder Rechnungsnummer sowie der entsprechenden Chargen-/Seriennummer bekanntzugeben. Für die Gewährleistungshaftung gilt die gesetzliche Regelung mit folgender Maßgabe:

  • Bei Teillieferungen berechtigen Mängel der Teillieferung den Käufer nur, Gewährleistungsansprüche hinsichtlich der Teillieferung und nicht hinsichtlich der Gesamtlieferung geltend zu machen.
  • Soweit ein Mangel vorliegt, kann RECIPE diesen nach eigener Wahl durch Nachbesserung oder durch Ersatzlieferung beheben. Soweit dem Kunden im Rahmen der Mängelgewährleistung ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung erwachsen sollte, ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
  • Für unwesentliche Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit, die den Gebrauch nicht besonders hindern, bestehen keine Gewährleistungsansprüche; Gleiches gilt bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß der Ware oder bei chemischen, elektrochemischen oder elektrischen Einflüssen. Gewährleistungsansprüche sind auch bei Veränderungen oder Reparaturen der Ware ausgeschlossen, soweit nicht von uns gelieferte oder von uns empfohlene Ersatzteile oder Verbrauchsteile verwendet worden sind. Ausgenommen von der Gewährlelstung sind ferner Glas- und Verschleißteile sowie Sicherungen.

Nachbesserung und Ersatzlieferungen erfolgen ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und unterbrechen die Verjährung der Mängelansprüche für die Ware nicht.

7. Schadenersatz, Haftung

Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern Schadensersatzansprüche erhoben werden. die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; auch in diesem Fall ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eingetretenen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Eine weitergehende Haftung als vorstehend geregelt ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruches (z. B. Schadensersatzansprüche wegen Verschulden bei Vertragsschluss, wegen deliktischen Ansprüchen auf Ersatz von Sachschäden) ausgeschlossen. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

8. Rücksendung

Rückgaben von vertragsgemäß gelieferten Waren bedürfen unserer vorherigen Zustimmung. Sämtliche Diagnostika, insbesondere gekühlt zu lagernde Ware oder gefroren zu lagernde Produkte sind von der Rückgabe ausgeschlossen. Im Falle einer Rücknahme berechnen wir 10% des Warenwertes, mindestens jedoch eine anteilige Bearbeitungskostenpauschale.

9. Weiterverkauf

Der Käufer verpflichtet sich, gegen den Inhalt der Ausfuhrgenehmigung oder sonstiger einschlägiger Bestimmungen nicht zu verstoßen. Der Käufer erklärt, dass ihm die entsprechenden Ausfuhr- und Zollbestimmungen bekannt sind. Bei einem Weiterverkauf der von uns gelieferten Ware ins Ausland sind die jeweiligen einschlägigen Exportvorschriften einzuhalten. Insofern bedarf ein Weiterverkauf der von uns gelieferten Waren ins Ausland unserer ausdrücklichen Zustimmung und darf nur in der unveränderten Originalverpackung erfolgen. Der Käufer ist insofern verpflichtet, uns spätestens mit der Bestellung anzuzeigen, ob und inwieweit ein Weiterverkauf des Kaufgegenstandes ins Ausland beabsichtigt ist. Entschließt sich der Käufer zu einem späteren Zeitpunkt zu einer Weiterveräußerung ins Ausland, so hat er vor dem Weiterverkauf unsere Zustimmung einzuholen.

10. Gerichtsstand, anwendbares Recht, Teilnichtigkeit

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist München, sofern der Kunde Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist. RECIPE ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Sitz zu verklagen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen. Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen ganz oder teilweise nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt dann eine Regelung, die der Unwirksamen wirtschaftlich am nächsten kommt.

11. Datenschutz

RECIPE ist gemäß Art. 6 Abs. 1 b GSGVO berechtigt zur Verarbeitung, d. h. zum Erheben, Erfassen, Organisieren, Ordnen, Speichern, Anpassen, Verändern, Auslesen, Abfragen, Verwenden, Offenlegen durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, Abgleich oder zur Verknüpfung, Einschränkung, Löschung oder Vernichtung solcher personenbezogener Daten des Auftraggebers i.S. des Art. 4 Ziffer 1 DSGVO, die für die Erfüllung eines Vertrags mit dem Auftraggeber, oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlicher sind, die auf Anfrage des Auftraggebers erfolgen. Der Auftraggeber, der von dieser Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten hiermit Kenntnis nimmt, hat ein Recht auf Auskunft über die bei RECIPE über ihn gespeicherten Daten, Art. 15 DSGVO, sowie auf Widerspruch gegen eine Direktwerbung mit diesen Daten, Art. 21 Abs. 2 DSGVO.

RECIPE Chemicals + Instruments GmbH
CEO Dr. Gernot Wolfram
Dessauerstraße 3
80992 München

1. Januar, 2019